Gerichtsbrief vom Königlichen Landgerichte Sonthofen
an das Königliche Landgericht Oberdorf
verfasst am 23.10.1854 und gestempelt vom Postamt Sonthofen
mit Halbkreisstempel am 24.10.1854
Auszüge aus dem Brief:
Angelegenheiten des
Distrikt Spitals
Sonthofen betr.
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Sonthofen den 23 ten October 1854
Das
koenigliche Landgericht Sonthofen
an das
koenigliche Landgericht Oberdorf
Angelegenheiten des
Distrikt Spitals
Sonthofen betr.
Nach hoher Regierungs-Entschließung vom 17/22/ deß Monats ist die Verleihung der durch den Tod der
Kunigunde Hartmann von Frankau erledigten Pfründnerstelle im Spitale dahier der Kreszenz Prinz von
Ermenhofen. verliehen worden. Man ersucht daher jenseitiger, verehrlicher Behörde hiervon dem
jenseitigen, spitalischen Ausschuß und zugleich die Gemeinde Ermenhofen selbst mit dem Anfange??
in Kenntniß zu setzen, dass die Kreszentia Prinz zu jeder Zeit und zu jedem Tage zur wirklichen
Aufnahme in das Spital hierher gebracht werden oder selbst reisen könne.
Dieselbe hat den eigenen Besitz von Kleidern Betten, oder sonstigen Effekten ...
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in das Spital mit einzubringen und wolle zugleich gefälligst erhoben werden ob und welches
anderweitige Vermögen diese neue Pfründnerin besitze und wo solches anliege, sofort das deßfalls
Erhobene anher mitgetheilet werden.
Da endlich der ….. spitalische Verwaltungs-Ausschuß nach Verlauf von je 3 Jahren bei den
Plenarversammlungen der Distrikts-Armenpflegen und zuvor aus den Mitgliedern der
Diskritsarmenpflegschaftsräthe selbst nach der zur Zeit noch geltenden Instruktion
vom 19 ten Mai 1841 wieder für 3 Jahre gegenwärtig für die Verwaltungsjahre 1854/55,
55/56 und 56/57 gewählet werden müssen ...
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so ergehet an das verehrliche Landgericht Oberdorf hiemit das weitere höfliche Ansuchen, diese neue
Wahl und zuvor von drei Mitgliedern aus dem jenseitigen Distrikts-Armenpflegschaftsrath und durch
denselben bei der nächsten Plenar-Versammlung des jenseitigen Distrikts-Armenpflegschaftsraths
gefälligst vornehmen zu lassen und dieses Wahlergebnis anher mitzutheilen.
Hochachtungsvoll!
Der K. Landrichter Kalhammer
Seite 4 Vorderseite Brief
Der Gemeindevorsteher Ruderatshofen
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